Dr. Julia Helfer - Praxis für Psychotherapie
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Kostenübernahme

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine psychotherapeutische Privat-Praxis. Die von mir angebotenen Leistungen sind daher abrechenbar über Private Krankenkassen, Beihilfestellen, Berufsgenossenschaften und einige Zusatzversicherungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (je nach entsprechendem Vertrag), sofern eine "seelische Erkrankung"  vorliegt.  

Private Kranken-Versicherungen: In der Regel übernehmen Private Versicherungen die Kosten für ambulante Psychotherapie; grundsätzlich ist die Kostenerstattung jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und zu klären, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. 

Beihilfe: Die fünf probatorischen Sitzungen zur Eingangsdiagnostik sind noch keine Psychotherapie im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien. Sie sind daher beihilfefähig, auch wenn sich eine anschließende Behandlung in meiner Praxis als nicht notwendig erweisen sollte. Wird eine anschließende Behandlung von Ihnen jedoch gewünscht, ist ein entsprechender Antrag bei Ihrer Beihilfestelle zu stellen. Viele beihilfeberechtigte Patienten haben auch eine zusätzliche Private Krankenversicherung, die sich bei einer Befürwortung der Therapie meist dem Beschluss der Beihilfe anschließt. Dennoch empfiehlt es sich auch hier, Kontakt mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung aufzunehmen. 

Berufsgenossenschaften: Die Berufsgenossenschaften übernehmen Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, wenn diese direkte Folge von Unfällen/Geschehnissen am Arbeitsplatz sind, etwa bei Traumatisierungen. Die jeweiligen Bestimmungen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. 

Selbstzahler: Natürlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen, in diesem Fall müssen Sie keine der oben genannten Formalitäten durchlaufen. 

Die ebenfalls in meiner Praxis angebotenen Leistungen Paartherapie, Coaching und Lebensberatung werden von den Krankenkassen als „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) betrachtet (weil keine „Störung mit Krankheitswert“ besteht) und daher nicht erstattet.

Meine Honorare richten sich für alle oben aufgeführten Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Termin- vereinbarung

Einen Gesprächstermin vereinbaren Sie am besten per E-Mail oder telefonisch unter
(0228) 92616354
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Praxis für Psychotherapie Dr. Julia Helfer

Meckenheimer Allee 164, 53115 Bonn, Telefon 0228/92616354, E-Mail: info@praxis-drhelfer.de